Widerrufsbelehrung online

 

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Warum bekomme ich eine Widerrufsbelehrung vom Makler zugeschickt?

Antwort: Weil es seit dem 13. Juni 2014 gesetzlich vorgeschrieben ist!

Es betrifft alle Geschäfte, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte. Jeder, der sich also für ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen interessiert und den Makler mit der Bitte um weitere Informationen kontaktiert, wird im Normalfall ein Dokument mit der Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen.

Verträge, die unter das Fernabsatzgeschäft fallen - also über das Internet sowie per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden - können vom Verbraucher innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Ab dem 13.06.14 wurde dieses Widerrufsrecht ausgeweitet. Dieses neue Gesetz wirkt sich nun auch auf Maklerverträge aus.

Der Makler muss also eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Daher bestätigen Sie bitte, dass Sie die Widerrufsbelehrung vom Makler erhalten haben, um weitere Informationen vom Makler über die entsprechende Immobilie zu bekommen. Zusätzliche Kosten hierfür entstehen Ihnen nicht.
Wie bisher wird die Provision erst fällig, wenn Sie als Kunde einen Kaufvertrag unterschrieben haben. 
Sollten Sie sich für keine Immobilie entscheiden, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, denn das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar.

Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss auch nicht widerrufen.

Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert der Verbraucher das Widerrufsrecht.

Auf das Widerrufsrecht kann nicht verzichtet werden, Sie können aber vom Makler verlangen, vorzeitig, also vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, mit der Vertragserfüllung zu beginnen. Hierfür muss aber eine ausdrückliche Erklärung abgegeben werden und der Makler muss den Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass das Widerufrecht erlischt, wenn er seine Vermittlungstätigkeit vollständig erfüllt hat.

 

 


 

Wissenswertes

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Erhalt Widerrufsbelehrung

Wenn Sie die Widerrufsbelehrung bestätigt haben, dann wird Ihnen der Makler zum gewünschten Objekt nähere Informationen zukommen lassen.

Warum eine Widerrufsbelehrung nötig ist, bekommen Sie auf dieser Seite - unter dem Button Widerrufsbelehrung - erläutert.

Mit der Objektnummer kann der Makler Ihren Immobilienwunsch sofort konkret zuordnen. Bitte geben Sie diese immer korrekt an.


Immobilienservice - Final
Kathrin Rössel

Bautzener Str. 58 02943 Weißwasser
Telefon: +49 3576 21 63 02
Telefax: +49 3576 21 63 05
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