DE-02943 Weißwasser
Deutschland
Über einen kleinen Flur (Windfang) gelangen Sie in den Wohnraum mit der offenen Küchenzeile. Eine Einbauküche ist bereits enthalten. In diesem Wohnraum befindet sich die Wendeltreppe, welche in den ausgebauten Dachspitzboden führt.
Weiterhin gibt es einen Raum, welcher als Schlafzimmer genutzt werden kann. Von diesem Schlafzimmer ist bequem das Bad mit DU zu erreichen. Für die Gäste der Wohnung gibt es ein separates kleines WC.
Diese Wohnung befindet sich in der Nähe des Marktplatzes in einem reinen Wohngebiet. Bis zur nächsten Einkaufmöglichkeit sind es ca. 5 Gehminuten. Für Ihren PKW stehen in der unmittelbaren Umgebung kostenlose öffentliche Stellflächen zur Verfügung.
Diese Immobilie steht unter Denkmalschutz.
(Wird ein denkmalgeschütztes Gebäude oder Teile davon verkauft oder neu vermietet, muss gemäß EnEV § 16, Absatz 4 kein Energieausweis ausgestellt werden.)
Alle Angaben in diesem Exposè sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt worden - Dennoch kann für die Richtigkeit der Daten keine Gewähr übernommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
* 1 Präambel
Die Firma Immobilienservice - Final Kathrin Rössel (im Folgenden als der Makler bezeichnet) widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.
* 2 Provision
2 (a) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Provision an den Makler. Bei Kaufverträgen beträgt die Provision 7,14 % des Verkaufspreises, bei Mietverträgen die 2,38-fache Nettokaltmiete (jew. inkl. gesetzl. MwSt.). Im übrigen ergibt sich die Provision aus dem vom Makler zur Verfügung gestellten übersandten Exposè.
2 (b) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Wohnungssuchenden, dem die Gelegenheit zum Abschluss von Mietvertragen über Wohnräume vermittelt oder nachgewiesen wurde, besteht in Abweichung von Absatz 1 keine Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Provision, es sei denn, der Makler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrages mit dem Kunden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten.
* 3 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer zu entrichten.
* 4 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
* 5 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
* 6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
* 7 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Der Auftraggeber unterrichtet den Makler ständig über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich des Vertragsobjektes. Der Auftraggeber gestattet Reservierungen des Objektes und die Vermarktung über Print- und Elektronische Medien (Internet).
Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkender Makler zu nennen und uns zu diesen und jedem Vertragsabschluss mit dem von uns nachgewiesenen Anbieter heranzuziehen, sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu überlassen.
* 8 Haftungsbegrenzung und Verjährung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
* 9 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
* 10 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.